Meine Konditionen

Als freiberuflich tätige psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über eine Berufsausübung des Kantons St.Gallen und eine Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sowie der Invalidenversicherung. Psychologische Psychotherapie ist seit dem 1.7.22 eine Leistung der Grundversicherung. Über die Zusatzversicherungen können Psychotherapien daher nicht mehr abgerechnet werden, psychologische Beratungen und gesundheitspräventive Leistungen (je nach Versicherung) hingegen schon.

Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten der Kostenübernahme:

 

Terminabsagen und -verschiebungen:

Ich bitte ich Sie um frühzeitige Kontaktaufnahme, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Bei Terminabsagen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen wird die für die Sitzung reservierte Zeit (in der Regel 60 Minuten) in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen und gehen zu Ihren eigenen Lasten.

Berufsethische Richtlinien:

Als Psychotherapeutin und Mitglied der Föderation der Schweizer Psycholog:innen (FSP) halte ich mich an deren berufsethische Richtlinien (wie Datenschutz, Sorgfaltspflicht, Fortbildungspflicht) und unterstehe dem Berufsgeheimnis (Schweigepflicht).

 

«Denke daran, dass etwas, was du nicht bekommst, manchmal eine wunderbare Fügung des Schicksals sein kann.» (Dalai Lama)